Inhalt
Aufnahmevoraussetzungen
- mindestens 16 Jahre alt
- Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiges Zeugnis
- und Nachweis einer beruflichen Vorbildung durch
* abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung
* oder mindestens einjährige sozialpflegerische Tätigkeit
* oder ein soziales Jahr
* oder mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit
* oder der Abschluss der Berufsfachschule I (Gesundheit und Pflege)
* oder das mindestens zweijährige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens einer pflegebedürftigen Person
- Ausbildungsvertrag mit einer stationären oder ambulanten Einrichtung der Altenhilfe
- Gesundheitszeugnis
Dauer und Form
Dauer: 1 Jahr (Beginn 1. August) - in die dreijährige Ausbildung "Altenpfleger/in" integriert
Form : Blockunterricht: 800 Stunden in der Fachschule
Praktische Ausbildung: 850 Stunden in den Einrichtungen der Altenhilfe
Urlaubsregelung: in Anlehnung an BAT/TvÖD
Ziel des Bildungsgangs
Staatlich geprüfte Altenpflegehelferin/
Staatlich geprüfter Altenpflegehelfer
Es werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung bei der Betreuung und Pflege alter Menschen in ambulanten und stationären Einrichtungen der Altenhilfe erworben.
Kosten
Keine – Es wird kein Schulgeld erhoben.
Die Ausbildungsstätten zahlen eine Ausbildungsvergütung (ca. 660,- EUR/Monat).
Stundentafel
Lernmodule |
| Gesamtstundenzahl | |
1. Jahr und | |||
Altenpflegehilfe | |||
A. Pflichtmodule | |||
1. In den Beruf Altenpflege eintreten | 120 | ||
2.1. Alte Menschen personen- und situationsbezogen | |||
pflegen ((Fpr) | 160 | ||
2.2. Dementiell erkrankte und gerontopsychiatrisch | |||
veränderte alte Menschen pflegen | 120 | ||
3. Anleiten, beraten und Gespräche führen | 40 | ||
4. Alte Menschen bei der Lebensgestaltung unterstützen | 120 | ||
5. Pflege alter Menschen planen, durchführen, | |||
dokumentieren und evaluieren | 60 | ||
6. Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie | |||
mitwirken | 60 | ||
7. Religiöse und ethische Aspekte beim altenpflegerischen | |||
Handeln berücksichtigen | 80 | ||
B. Wahlpflichtmodul | |||
17. Regionalspezifisches Lernmodul | 40 | ||
C. Praktische Ausbildung | 850 | ||
Pflichtstundenzahl | 1650 | ||
| |||
Weiterqualifizierung
Mit bestandener Abschlussprüfung besteht die Möglichkeit, an der Fachschule für Altenpflege die dreijährige Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin / zum examinierten Altenpfleger zu absolvieren.
Ansprechpartner
Büro Annweiler
Prof.-Schloßstein-Straße 41
76855 Annweiler
Frau Stein (mittwochs Vormittag)
Herr Scherer
Tel: 06346 - 3080187
Fax: 06346 – 8480
Email: altenpflege_annweiler@hotmail.com
