Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik Teilzeit
Abschlussqualifikation des Bildungsganges
Staatlich anerkannte Erzieherin
Staatlich anerkannter Erzieher
- Die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik führt zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Erzieherin und Erzieher.
- BeruflicheTätigkeit
z. B. in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in anderen sozial- und sonderpädagogischen Praxisfeldern oder auch in der Ganztagsschule
Das Abschlusszeugnis ist der Fachhochschulreife gleichwertig und berechtigt zum Studium an Hochschulen in Rheinland-Pfalz.
Aufnahmevoraussetzungen
1. Mittlere Reife
und
- eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Sozialassistentin / zum Sozialassistenten
oder - eine abgeschlossene mind. zweijährige bundes- oder landesrechtlich geregelte Berufsausbildung
oder - eine abgeschlossene mind. dreijährige Berufsausbildung
oder - eine mind. dreijährige hauptberufliche Tätigkeit im sozialen Bereich
oder - das mind. dreijährige Führen eines Familienhaushaltes mit mind. einem minderjährigen Kind
2. Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife
und ein mind. viermonatiges Praktikum
Dauer und Form
Für die Ausbildung werden 2 Varianten angeboten. Sie sind in den Lerninhalten und in der Dauer der Schulzeit gleich, unterscheiden sich lediglich in der Art und Dauer des Praktikums.
Variante1: Die Ausbildungsdauer beträgt insgesamt 3 Jahre. Sie arbeiten als pädagogischer Mitarbeiter inTeilzeit mit mindestens 19,5 Stunden (3 Tage/Woche) in einer sozialpädagogischen Einrichtung und besuchen an zwei Wochentagen die Schule.
Voraussetzung: Von Ausbildungsbeginn an existiert ein hauptberufliches sozialpädagogisches Ausbildungsverhältnis (kein Praktikum!).
Variante 2: Die Ausbildungsdauer beträgt 4 Jahre. Sie besuchen an zwei Tagen pro Woche die Schule über einen Zeitraum von drei Jahren und absolvieren zusätzlich zwei Praktika von insgesamt 60 Tagen. Das vierte Jahr wird als Berufspraktikum in Vollzeitform abgeleistet.
Kosten
Keine – Es wird kein Schulgeld erhoben. Der Bildungsgang ist von der Arbeitsagentur als förderungswürdig anerkannt.
Die Ausbildungsstätten zahlen eine Ausbildungsvergütung.